Schwanenwall 8-10 • 44135 Dortmund
Tel: 0231 - 52 88 48 • Fax: 0231 - 52 88 83

Mo - Do 09.00 - 13.00 • Fr 09.00 - 15.00
Mo, Di, Do 14.00 - 17.30

Inkasso
"Inkasso" bedeutet Einzug offener Forderungen. Gerne kümmern wir uns für Sie um den Zahlungseinzug. Häufig bestehen zu den säumigen Kunden allerdings noch Geschäftsbeziehungen. In diesen Fällen ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wir bemühen uns, eine für sowohl für Sie, als auch für Ihren Kunden akzeptable Zahlungsmodalität zu entwickeln.



Zwangsvollstreckung
Durch die Zwangsvollstreckung wird ein Anspruch zwangsweise mittels staatlicher Hilfe durchgesetzt:

Wenn Sie bereits einen Prozess gewonnen oder einen gerichtlichen Vergleich geschlossen haben, ist ein Teilerfolg erreicht. Dies bedeutet allerdings nicht automatisch, dass der Schuldner auch zahlt. Kommt der Schuldner der Verpflichtung aus dem Urteil bzw. Vergleich nicht nach, müssen Sie Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Es gilt nun, abzuwägen, ob eine Lohn- oder Kontopfändung möglich und sinnvoll sind. Oft ist es sogar zunächst erforderlich, herauszufinden, ob bzw. wo der Schuldner überhaupt ein Konto unterhält, ob er über Grundbesitz verfügt. Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite, beantragen die erforderlichen Maßnahmen bei Gericht, Grundbuchamt oder Gerichtsvollzieher.

Sind Sie Gläubiger, versuchen wir zunächst eine außergerichtliche Beitreibung, die grundsätzlich schneller als ein Mahnverfahren zum Erfolg führt. Auch für bereits bestehende Titel erstellen wir für Sie das für die Vollstreckung erforderliche Forderungskonto und ziehen die Forderung ggf. für Sie ein.

Sind Sie selbst Schuldner und sind gegen Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, beraten wir Sie gern, ob und wie eine Vollstreckungsabwehr oder Vollstreckungsschutzmaßnahmen möglich sind und gestaltet werden können.